Nach § 6 MPGBetriebV

Beauftragter für Medizinproduktesicherheit

Ziel des Medizin-Produkte-Gesetzes ist es, die Qualität der Leistungen in der Medizin zu verbessern. Zielgerichtete Prüfverfahren oder Herstellungs- und Durchführungskontrollen sind vom Gesetzgeber eingeführt worden und werden durch diesen überwacht. Der MPG-Beauftragte zeigt Wege der Fehlervermeidung bei der Anwendung auf und führt die entsprechenden Einweisungen und Schulungen anschaulich und nachvollziehbar durch.

Bitte sendet alle Anfragen per E-Mail an die separate Adresse lmTSk5~+3aC'OvxA]#[Z^8iM'a3}G'q1~]|

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Florian Sevgili

Rettungsdienstleiter - MPG Beauftragter

Tel.: 05171 5989-0
Fax: 05171 5989-10

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Wiesenstraße 15
31226 Peine